In seiner Entscheidung 6Ob…/26 hat der OGH erneut betont, dass die Einsicht in dienstliche E-Mails von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine konkrete Rechtsgrundlage erfordert. Ein pauschaler Hinweis im Arbeitsvertrag genügt nicht.
Was bedeutet das für die Praxis?
Arbeitgeber sollten ihre Betriebsvereinbarungen überprüfen und Mitarbeiterinformationen ergänzen. Wir beraten Sie gerne bei der konkreten Umsetzung in Ihrem Unternehmen.